Das Diako Mannheim bietet Ihnen neben den Regelleistungen auch Wahlleistungen an. Für Privatversicherte werden die Wahlleistungsmöglichkeiten "Chefarztbehandlung" und "Unterkunft" angeboten.
Die Wahlleistung "Chefarztbehandlung" ist eine gesondert berechenbare Wahlleistung und muss vor Inanspruchnahme schriftlich vereinbart werden (Wahlleistungsvertrag). Sie gilt für alle an der Behandlung beteiligten Ärzte des Krankenhauses, soweit diese zur gesonderten Berechnung Ihrer Leistungen berechtigt sind.
Ebenso gilt diese Vereinbarung für alle von diesen Ärzten beauftragten Leistungen von Ärzten und ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses. Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt nach der amtlichen Gebührenordnung (GOÄ/ GOZ) in der jeweils gültigen Fassung. Ist der jeweilige Chefarzt verhindert, werden seine Aufgaben von einem seiner in der Wahlleistungsvereinbarung benannten Vertreter übernommen.
Die Wahlleistung "Chefarztbehandlung" bedeutet eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung. Bitte prüfen Sie vor Inanspruchnahme, ob diese Kosten von Ihrer Privatversicherung oder Beihilfestelle gedeckt werden.
Die Wahlleistung "Unterkunft" muss ebenso wie die Wahlleistung "Chefarztbehandlung" vor der Inanspruchnahme schriftlich vereinbart werden (Wahlleistungsvertrag).
In unserem Haus können Sie zwischen Ein- oder Zweibettzimmer auswählen, sofern die Belegung auf der Station dies zulässt.
Unser Haus bietet Ihnen ferner an:
Auskünfte über die aktuell geltenden Preise erhalten Sie durch die Mitarbeiter der Patientenverwaltung:
Telefon: 0621 8102-2233 bzw. -2234.