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Wichtige Informationen rund um ihren Aufenthalt im Krankenhaus

Liebe Patientinnen und Patienten, sehr geehrte Angehörige, 

auf Anraten Ihres Arztes oder auf Grund einer plötzlichen Erkrankung haben Sie sich uns anvertraut. Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit und Bemühungen stehen Sie als Mensch und Patient. Wir möchten Ihnen den Aufenthalt in unserem Hause so angenehm wie möglich gestalten.

Neben der Sorge um Ihre Gesundheit, die Sie jetzt vor allen Dingen bewegt, kommt die zunächst noch fremde Umgebung hinzu. Diese Situation ist für Sie nicht einfach, dies ist uns und unseren Mitarbeitern wohl bewusst. Ihr Aufenthalt in unserem Krankenhaus bedeutet einen Einschnitt in Ihren gewohnten Alltag. 

Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen das Einleben bei uns erleichtern und dabei helfen, sich in unserem Krankenhaus als einem Ort der Begegnung zurechtzufinden. Patienten, Angehörige und Besucher sollen sich dabei in unserem Haus geborgen fühlen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Vertrauen entgegenbringen können. 

Daher haben wir Ihnen neben allgemeinen Informationen über unsere Klinik Informationen zu Ihrer Orientierung und dem Ablauf der Behandlung zusammengestellt. 

Wir hoffen, einige Ihrer wichtigen Fragen werden somit im Vorfeld beantwortet und Sie können sich leichter auf Ihre Behandlung bzw. Ihren Krankenhausaufenthalt einstellen. 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung!

Vor Ihrem Aufenthalt

Anmeldung und stationäre Aufnahme

In der Regel führt Sie der Weg von Ihrem Hausarzt oder Facharzt in unser Krankenhaus. Termine werden entweder telefonisch durch Ihren Arzt mit der jeweiligen Klinik oder durch Sie direkt vereinbart. 

Auf den Internetseiten unserer Kliniken finden Sie alle Ansprechpartner und Telefonnummern der einzelnen Fachgebiete. 

Anmeldung 

Anmelden können Sie sich in der Patientenaufnahme, diese ist besetzt am

  • Montag bis Donnerstag: 7.00 - 15.00 Uhr,
  • Freitag: 7.00 - 15.00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten ist die (Notfall-)Aufnahme jederzeit auch ohne Voranmeldung in der Ambulanz und/oder direkt auf den Stationen möglich, auch an Sonn- und Feiertagen oder in der Nacht. 

Für Ihren Aufenthalt in unserem Hause bringen Sie bitte folgende Dokumente zur Aufnahme mit:

  • Einweisungsschein des einweisenden Arztes
  • Versichertenkarte der gesetzlichen Krankenversicherung
  • ggf. Klinik-Card der privaten Kranken- oder Krankenzusatzversicherung
  • aktuelle Befunde (z.B. EKG, Laborbefunde, Arztberichte vorausgegangener Operationen, Röntgenbilder sofern vorhanden, etc.)
  • Liste von Medikamenten, die Sie regelmäßig einnehmen müssen
  • Allergiepass
  • Anästhesiepass
  • Patientenverfügung (sofern vorhanden)

Wir danken Ihnen dafür, dass Sie uns Ihre Daten anvertrauen, ohne die eine Aufnahme in unserem Hause und eine Erstattung der Behandlungskosten nicht möglich ist. Wir versichern Ihnen dabei, streng vertraulich mit den Daten umzugehen. 

Gerne informieren Sie die Mitarbeiterinnen der Patientenverwaltung über die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB), denen Ihre Aufnahme unterliegt. Diese sind in der stationären Patientenaufnahme im Erdgeschoss und in der Ambulanz ausgehängt.

Hier finden Sie den direkten Link zum aktuell gültigen DRG-Entgelttarif gültig ab 01.07.2023.

Das sollten Sie mitbringen

Für Ihren stationären Aufenthalt in unserem Haus bitten wir Sie folgende Dinge mitzubringen:

  • Schlafanzüge / Nachthemden / Leibwäsche / Nachtwäsche zum Wechseln
  • Bademantel / Jogginganzug
  • Hygieneartikel wie z.B. Zahnbürste, Zahncreme, Kamm, Rasierzeug, Körperlotion, Taschentücher, etc.
  • Handtücher, Waschlappen
  • Rutschfeste Hausschuhe
  • Bei Bedarf Etuis für Brillen und Zahnersatz
  • Bei Entbindung: Stammbuch, ggf. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Personalausweis

Bitte überprüfen Sie bei Ihrer Ankunft, ob Sie Ihr gesamtes Gepäck benötigen, denn der Platz in Ihrem Zimmer ist begrenzt. 

Persönliche Wertgegenstände und größere Bargeldbeträge sollten Sie auf keinen Fall in unser Haus mitbringen. Wir weisen Sie darauf hin, dass das Diako Mannheim für den Verlust von Wertgegenständen und Bargeld keine Haftung übernehmen kann!

Wahlleistungen / Privatpatienten

Wahlleistungen sind Leistungen, die Sie gegen Aufpreis gesondert in Anspruch nehmen können. Wenn Sie kein Mitglied einer Zusatz- oder Privatversicherung sind, die diese Kosten übernimmt, müssen Sie diese selbst bezahlen. Diese Inanspruchnahme müssen wir schriftlich mit Ihnen vereinbaren und Sie oder Ihre Privatkasse erhalten darüber eine Rechnung übersandt. Prüfen Sie bitte vorab zu Ihrer eigenen Sicherheit, in welchem Umfang Ihre private Krankenkasse die Wahlleistungen übernimmt. 

Diese Leistungen sind zum Beispiel:

  • Besondere ärztliche Leistungen aller an der Behandlung beteiligten liquidationsberechtigten Ärzte, einschließlich der von diesen Ärzten veranlassten Leistungen von Ärzten oder ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses
  • Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer
  • Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson
  • Übernachtungspauschale im Rahmen vor oder nach einer ambulanten Operation (AOP)
  • Gestellung einer Sonderwache

Wir bitten Sie jedoch um Verständnis dafür, dass wir bei Bettenmangel ggf. Ihrem Wunsch nach Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer bzw. der Unterbringung einer Begleitperson leider nicht entsprechen können. 

Informieren Sie sich bitte beim Pflegepersonal oder in der Patientenaufnahme über den besonderen Service unseres Hauses für Wahlleistungspatienten.

Nach Ihrem Aufenthalt

Arztbrief

Bei Ihrer Entlassung erhalten Sie von Ihrem Stationsarzt einen vorläufigen Entlassungsbericht. Wir bitten Sie, diesen umgehend bei Ihrem Hausarzt zur weiteren Versorgung vorzulegen. 

Tipps und Ratschläge unserer Therapeuten, des Pflegepersonals und Ihrer Stationsärzte bitten wir Sie zu notieren. Ein ausführlicher Bericht geht Ihrem Hausarzt per Post zu. Werden Sie nach Ihrer Entlassung weiterhin pflegerisch betreut (z.B. im Pflegeheim oder durch eine Sozialstation), erhalten Sie zusätzlich einen Pflegebericht. 

Für spätere Aufenthalte, auch in anderen Kliniken, bitten wir Sie stets, Ihren Aufenthalt bei uns anzugeben.

Krankenhauskosten / Zuzahlung / Eigenanteil

Die meisten unserer Patienten sind als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Am Tage Ihrer stationären Aufnahme beantragen wir dort die Übernahme der Kosten und rechnen Ihren Aufenthalt nach den gültigen bundes- und landesrechtlichen Vorschriften direkt ab. 

Falls Sie Wahlleistungen in Anspruch nehmen oder kein Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, stellen wir dies Ihrer Privatkasse direkt in Rechnung. Informieren Sie sich bitte an der Patientenaufnahme über die unterschiedlichen Wahlleistungsformen (Ein-/Zweibettzimmer, Begleitperson, Chefarztbehandlung).

Bezüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlung nach § 39 Absatz 4 SGB V von derzeit € 10,- Eigenanteil für längstens 28 Tage eines Kalenderjahres bitten wir Sie, diese am Tag Ihrer Entlassung an der Kasse unseres Hauses bzw. per Überweisung zu bezahlen. Das Krankenhaus ist gesetzlich verpflichtet, diesen Zuzahlungsbetrag im Auftrag Ihrer Krankenkasse einzuziehen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei nicht fristgerechter Zahlung ein Mahnverfahren eingeleitet wird. 

Gründe, die Ihre Zuzahlungspflicht ganz oder teilweise entfallen lassen können, sind insbesondere:

  • Nichtvollendung des 18. Lebensjahres
  • Überschreitung der max. Zuzahlungshöhe von € 280,- in einem Kalenderjahr
  • Zuzahlungsbefreiung durch Ihre Krankenkasse
  • Aufenthalt zur stationären Entbindung

Bitte legen Sie Ihren Befreiungsausweis oder Quittungen von bereits geleisteten Zahlungen immer bei der Aufnahme in der Patientenverwaltung vor. 

Bei allen Fragen zu Ihrer Abrechnung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Patientenverwaltung selbstverständlich gerne unter Tel.: 0621 8102-2233 bzw. -2234 zur Verfügung.

Entlassmanagement

Patienteninformation zum Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V: 
Wir freuen uns mit Ihnen, wenn Ihre Gesundheit soweit wieder hergestellt ist, dass Sie das Krankenhaus verlassen können. Der Entlassungstermin wird von Ihrem Stationsarzt festgelegt und bekannt gegeben. 

Für Entlassungen auf eigenen Wunsch, gegen ärztlichen Rat, tragen Sie selbst die Verantwortung und müssen dies in einer entsprechenden Erklärung unterschreiben. Ihre Kostenträger können sich in diesem Fall weigern, die Behandlungskosten zu übernehmen. Denken Sie bei Ihrer Entlassung daran, neben ihren persönlichen Dingen auch evtl. hinterlegte Wertgegenstände abzuholen, mitgebrachte Röntgenbilder mitzunehmen und Ihre Telefonkarte am Kassenautomaten zurückzugeben. Verlassen Sie das Krankenhaus bitte nicht ohne ein abschließendes Gespräch mit Ihrem Stationsarzt oder dem Pflegepersonal und besprechen Sie die weiteren Behandlungsschritte und das, was Sie zu Hause beachten müssen. Vielleicht notieren Sie sich die Namen der Medikamente, die Sie weiterhin einnehmen sollen, wie oft am Tag und für welchen Zeitraum die Einnahme der Medikamente erfolgen soll. Klären Sie möglicherweise noch mit dem Sozialdienst Ihre häusliche Versorgung, wenn Sie damit Probleme bekommen könnten. 

Patienten erhalten bei Bedarf eine Bescheinigung Ihres Krankenhausaufenthalts für den Arbeitgeber oder die Zusatzversicherung.

Schon bei der Aufnahme an die Zeit nach dem Krankenhaus denken

Unser Entlassmanagement

Entlassmanagement

Liebe Patientin, lieber Patient,

schon bei Ihrer Aufnahme denken wir daran, dass Sie auch nach Ihrem Krankenhausaufenthalt bestens versorgt werden.

Daher haben wir alle wichtigen Informationen über die Regelgung Ihrer weiteren Versorgung hier für Sie zusammengestellt.

Bei Rückfragen oder für weitere Informationen können Sie sich gerne an einen Ansprechpartner bei uns vor Ort wenden.

Das sollten Sie wissen:

Worum geht es beim Entlassmanagement?

Nach Abschluss der Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus. In bestimmten Fällen ist jedoch nach Abschluss der Krankenhausbehandlung noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt. Aber auch z. B. Terminvereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Krankenoder Pflegekasse können von dieser Anschlussversorgung umfasst sein.

Das Krankenhaus ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Entlassung der Patienten aus
dem Krankenhaus vorzubereiten. Das Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung der Patienten zu organisieren. Dazu stellt das Krankenhaus fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leitet diese Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthaltes ein. Ist es für die unmittelbare Anschlussversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt erforderlich, können in begrenztem Umfang auch Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Soziotherapie und Häusliche Krankenpflege verordnet oder die Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden. Bei Bedarf wird das Entlassmanagement auch durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt.

Die Patienten werden über alle Maßnahmen des Entlassmanagements durch das
Krankenhaus informiert und beraten. Alle geplanten Maßnahmen werden mit ihnen
abgestimmt. Wenn die Patienten es wünschen, werden ihre Angehörigen oder Bezugspersonen zu den Informationen und Beratungen hinzugezogen.

Warum bedarf es einer Einwilligungserklärung?

Das Gesetz schreibt vor, dass für die Durchführung eines Entlassmanagements und die Unterstützung durch die Kranken-/Pflegekasse hierbei die Einwilligung der Patienten in schriftlicher Form vorliegen muss.

Im Rahmen des Entlassmanagements kann es erforderlich werden, dass das Krankenhaus Kontakt z.B. zu Ärzten, Heilmittelerbringern (z.B. Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten) oder Lieferanten von Hilfsmitteln und/oder zu der Kranken- oder Pflegekasse der Patienten aufnehmen muss. Dann kann es notwendig sein, die Patientendaten zu diesem Zweck an diese Beteiligten zu übermitteln. Dies setzt jedoch die schriftliche Einwilligung der Patienten voraus. Diese kann mittels der beigefügten Einwilligungserklärung erfolgen, mit der die Patienten ihre Zustimmung zum Entlassmanagement und der damit verbundenen Datenübermittlung ebenso erklären können wie zur Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/ Pflegekasse sowie der damit verbundenen Datenübermittlung.

Entlassmanagement durch „Beauftragte“ außerhalb des Krankenhauses

Krankenhäuser können Aufgaben des Entlassmanagements an niedergelassene
Ärzte bzw. Einrichtungen oder ermächtigte Ärzte bzw. Einrichtungen übertragen.
Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber vorgesehen. Sollte diese Form des Entlassmanagements speziell für die ggf. erforderliche Anschlussversorgung in Frage kommen, werden die Patienten gesondert informiert und um die diesbezügliche Einwilligung gebeten.

Es soll kein Entlassmanagement in Anspruch genommen werden?

Die Einwilligung ist freiwillig. Wenn die Patienten kein Entlassmanagement wünschen und/oder die Kranken-/Pflegekasse dabei nicht unterstützen soll, erteilen sie keine Einwilligung. Wird trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt, kann dies dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken-/Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass der Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.

Die bereits erteilte Einwilligung soll widerrufen werden?

Haben die Patienten bereits in die Durchführung des Entlassmanagements schriftlich eingewilligt, möchten die Einwilligung jedoch zurücknehmen, können sie diese jederzeit ohne Angaben von Gründen schriftlich oder elektronisch widerrufen.

  • Betrifft der Widerruf die Durchführung des Entlassmanagements insgesamt, erklären sie den vollständigen Widerruf gegenüber dem Krankenhaus.
  • Betrifft der Widerruf ausschließlich die Einwilligung in die Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse, so erklären sie den Widerruf schriftlich gegenüber der Kranken-/Pflegekasse und dem Krankenhaus.

Der Widerruf gilt allerdings erst ab dem Zeitpunkt, zu dem dieser beim Krankenhaus bzw. der Kranken-/Pflegekasse eingeht. Er hat keine Rückwirkung. Die Verarbeitung Ihrer Daten bis zu diesem Zeitpunkt bleibt rechtmäßig.

Je nach Widerruf kann trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt werden oder dieses nicht durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt werden. Dies kann dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken- oder Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass ein Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.

Bei Rückfragen zum Entlassmanagement geben das Krankenhaus oder die Kranken-/ Pflegekasse gern weitere Auskünfte.

Alle Beipackzettel-Informationen zu Ihren Medikamenten finden Sie auf folgenden Webseiten:

Hier finden Sie die Patienteninformation zum Entlassmanagement (Anlage 1a) sowie die Einwilligungserklärung (Anlage 1b) zum Download.

Team & Kontakt

Ihr Ansprechpartner fürs Entlassmanagement

Bei Rückfragen zum Entlassmanagement geben das Krankenhaus oder die Kranken-/Pfle­ge­kasse gern weitere Auskünfte.

Weitere Informationen erhalten Sie auch bei unserem Sozialdienst.

 
 

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